Rentengarantie kontra Generationengerechtigkeit?

Bei der Rentengarantie für die Deutsche Rentenversicherung hat die Bundesregierung aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2009 die bestehende Schutzklausel um eine erweiterte Schutzklausel ergänzt.
Den Rentnern wird damit gesetzlich garantiert, dass allein ein sinkendes Lohnniveau nicht zu sinkenden Renten führt. Rentenkürzungen sind somit gesetzlich ausgeschlossen.

Rentenwert

Die Bruttolöhne je Arbeitnehmer sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2009 um ca. 0,4 Prozent gesunken. Hauptursache ist die stark angestiegene Kurzarbeit in diesem Zeitraum aufgrund der Finanzkrise.
Nach der Rentenanpassungsformel hätte sich zum 1. Juli 2010 ein neuer niederer Rentenwert wie davor ergeben.

Nachhaltigkeitsfaktor

Die erweiterte Rentenschutzklausel verhindert jedoch mit dem sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor, dass die neuen aktuellen Rentenwerte geringer ausfallen, als die bis dahin geltenden aktuellen Rentenwerte.
Im Gegensatz zum Riester-Faktor kann der Nachhaltigkeitsfaktor in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs auch zu zusätzlichen Rentensteigerungen führen.

Die Rentner in Deutschland müssen deshalb keine Kürzung ihrer Renten befürchten.

Rentenanpassung

Grundlage für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter jeweils des Vorjahres. Damit ist eine gewisse Inflationssicherheit der Renten gegeben.

Generationengerechtigkeit durch den Nachholfaktor

Die durch die erweiterte Rentenschutzklausel verhinderte Reduzierung der Renten geht aber nicht zu Lasten der jüngeren Generationen.
Unterbleibende Rentenminderungen werden in den Folgejahren durch den sogenannten Nachholfaktor mit künftigen Rentenerhöhungen verrechnet.
Auf diese Weise wird die Generationengerechtigkeit berücksichtigt und die künftige finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung bewahrt.

Abbau des Ausgleichsbedarfs

Der durch die Krise und die Garantie der Rente entstandene Ausgleichsbedarf wird in den kommenden Jahren dadurch abgebaut, dass mögliche Rentenerhöhungen ab 2011 halbiert werden bis der Ausgleich erfolgt ist.

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Den Rentnern zahlt sie die Hälfte ihres Krankenversicherungsbeitrags.

Sprechen Sie doch die Privaten Rentenversicherungen darauf mal an.

Fazit

Die gesetzliche Altersvorsorge der Deutschen Rentenversicherung ist nicht alles - ohne sie ist alles aber nichts. Wir haben nichts Besseres.

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