Der Freistellungsauftrag spart Geld und Arbeit

Mit dem Freistellungsauftrag behalten Sie die Ihnen zustehenden Einnahmen aus Kapitalvermögen aller möglichen Geldanlageformen bis zur Höhe des Sparerfreibetrages. Sie müssen das Geld nicht erst wieder vom Finanzamt zurückfordern.

In Deutschland handelt es sich dabei um eine Anweisung eines Steuerpflichtigen an seinen Finanzdienstleister, Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen.
Das betrifft Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerfreibetrags.

Die Einrichtung und Änderung von Freistellungsaufträgen ist immer kostenlos.

Seit 2006 besteht die Möglichkeit den Auftrag auch per Online-Bankung an die Bank zu erteilen.

Freibeträge

Seit 2007 gelten folgende Beträge pro Jahr:

- 801 Euro für Alleinstehende
- 1602 Euro für Eheleute

Der gesamte Freistellungsbetrag kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden. Für die optimale und korrekte Verteilung muß der Steuerpflichtige selbst sorgen.
Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.
Zur Kontrolle müssen die Banken dem Bundeszentralamt für Steuern die Höhe der freigestellten Erträge jährlich mitteilen.

Seit 2011 gibt es eine wichtige Änderung bei neu gestellten Freistellungsaufträgen. Jetzt muss zusätzlich die Steueridentifikationsnummer (kurz Steuer-ID) angegeben werden. Diese wurde allen Steuerpflichtigen im Jahr 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen. Bestehende Aufträge sind ohne Angabe der Steuer-ID noch bis Ende 2014 gültig.

Auswirkung

Der Auftrag zur Freistellung dient der Vereinfachung und Einsparung indem Kapitaleinkünfte in Höhe des Sparerfreibetrages nicht versteuert werden müssen. Das erspart Arbeit beim Finanzamt und entgangene Zinsen beim Steuerpflichtigen.
Wurde der Auftrag versäumt, kann die einbehaltene Steuer über die Einkommensteuererkläung geltend gemacht werden.
Dieses Geld steht Ihnen bis zur Rückerstattung nicht zur Verfügung, bringt Ihnen auch keine Zinsen und bereitet Ihnen nur Arbeit.

Fazit

Nutzen Sie die Möglichkeit der Steuerersparnis. Für die optimale und korrekte Verteilung der Freibeträge auf verschiedene Banken und Konten sind Sie selbst verantwortlich.
Die Finanzbehörde wacht darüber, dass die Freibeträge nicht überschritten werden.

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