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Vorfaelligkeitsentschaedigung - haben Sie auch zuviel gezahlt?

Eine Vorfaelligkeitsentschaedigung fällt immer dann an, wenn Kreditnehmer ein Darlehen, abgesichert durch eine Hypothek oder Grundschuld außerplanmäßig während der Zinsfestschreibungszeit zurückführen.
Das geschieht immer dann,

- wenn eine Immobilie veräußert wird
- oder dem Wunsch nach einer Erhöhung des ursprünglichen Kredits vom Darlehensgeber nicht nachgekommen wird.

Darüber hinaus steht es dem Darlehensgeber frei, ob er trotz nicht Zutreffens dieser zwei gesetzlich anerkannten Fälle, einer vorzeitigen Aufhebung des Vertrages zustimmen will.
Diese Möglickeit kann z.B. zum Kredit umschulden genutzt werden.
Das macht aber nur Sinn, wenn der neue Effektivzins für die Hypothekenzinsen niedriger ist, als die seitherigen Konditionen.

In all diesen Fällen steht den Kreditinstituten die VFE zu, weil ihnen durch die vorzeitige Beendigung des Kreditvertrages Zinsen entgehen.

Ausnahmen

1. Bei Zinsfestschreibungen länger als zehn Jahre besteht nach Ablauf von zehn Jahren die Möglichkeit, ohne VFE mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen.

2. Ist der Kredit nicht durch eine Grundschuld oder eine Hypothek abgesichert, kann bereits nach 6 Monaten nach kompletter Auszahlung der Kreditsumme durch den Kreditnehmer ohne VFE gekündigt werden.

3. Einen Kredit mit variablem Zinssatz können Kreditnehmer immer ohne Entschädigung kündigen.

Regeln für die Ermittlung der Vorfaelligkeitsentschaedigung

Wie die VFE zu berechnen ist, war jahrelang umstritten. Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen Klarheit geschaffen.

1. Die Bank hat Anspruch auf die Differenz zwischen den entgangenen Zinseinnahmen und den Erträgen aus einer Wiederanlage der zurückgezahlten Gelder.

2. Neben dem Ersatz des Zinsschadens darf die Bank eine Bearbeitungsgebühr berechnen.

Das Problem

Bei der Berechnung werden aber oft verschiedene Punkte, welche die VFE reduzieren, nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt:

1. Die Möglickeit der Sondertilgung für den Kreditnehmer

2. Die ersparten Risikokosten des Kreditgebers durch die Tilgung des Kredits

3. Der Tag für die Ermittlung des Zinssatzes für die Wiederanlage ist der Tag der Kreditrückzahlung.

4. Erstattung für ersparte Verwaltungsgebühr.

5. Margenerstattung, wenn Sie den Kredit bei der gleichen Bank durch einen neuen Kredit ablösen.

Darüber hinaus werden oft zu hohe Bearbeitungskosten berechnet.

Die Lösung

Lassen Sie Ihre VFE-Rechnung prüfen.

Finanztest und die Verbraucherzentralen Bremen und Hamburg bieten die Überprüfung der Entschaedigung bei Kreditabloesung an. Die Bremer prüften im ersten Halbjahr 2009 ca. 200 dieser Bankrechnungen - etwa die Hälfte ist falsch!

Fazit

Ob Sie überhaupt eine Entschädigung zahlen müssen, hängt von der Art des Kredits ab.
Die Höhe der Entschädigung sollten Sie auf jeden Fall prüfen lassen - damit Sie nicht zuviel zahlen.
In diesem Zusammenhang sollten Sie auch prüfen ob ein Forward Darlehen Sinn macht.

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